Abbrucharbeiten
Beim Abbruch werden nicht mehr funktionsuntüchtige oder benötigte Bauwerksteile, ganze Bauwerke und Anlagen abgetragen. Vor den Abbrucharbeiten und der Aufbereitung der Abbruch- und Bauabfälle sind die Bauwerksteile auf die Standsicherheit und die Tragfähigkeit zu prüfen und eventuell durch Absteifungen abzusichern. Dabei ist stets die DIN 4123 zu beachten. Die dabei anfallenden Bauteile und -stoffe gehen nicht in den Besitz des Auftragnehmers über, andererseits jedoch die Baustellenabfälle, für welche das Bauunternehmen durch die Erfüllung der Leistung zuständig ist.
Maßnahmen zur Abfallvermeidung, -verwertung, -beseitigung und -wirtschaft werden im Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung der Abfälle getroffen. Dies ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG nach BGBl. I 2012, welches zum 1. Juni 2012 herausgebracht wurde. Zudem sind vor allem bei Abbrucharbeiten die Forderungen aus verschiedenen Verordnungen zu berücksichtigen, die im Jahre 2017 in Kraft getreten sind.